Impressum: Verantwortlicher:Josef KolbJagdzubehör - NachtsichttechnikLimesstr. 17D-93342 Saal a. d. Donaut: +49 (0)9441 296435E: info(et)aufgehtsfreun.deWEEE-Reg.-Nr. DE 33030558LUCID-Reg.-Nr. DE2713317341204 Öffnungszeiten:  MO - DO: 10°° - 17°° Freitag:   10°° - 15°° Beratungstermine vor Ort mitvorheriger Terminabsprache!© aufgehtsfreun.de 2022WhatsApp: 0151-14395978    Quelle: Maps.google.com
Links hierzu: Für die Verwendung dieser Links übernehmen wir keine Haftung (Linkhaftungsgesetz) Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes Jagdrechtliche Erlaubnis für den Einsatz von Nachtsichttechnik in Bayern (StMI, StMELF) ²Bundeskriminalamt: Merkblatt zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen Allgemeinverfügung Landkreis Kelheim ³Bundesrat Drucksache 363/19 ***Auszug hieraus: 7. Zu Artikel 1 Nummer 26 (§ 40 Absatz 3 Satz 6 – neu – WaffG) In Artikel 1 Nummer 26 ist dem § 40 Absatz 3 folgender Satz anzufügen: „Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Vorrichtungen haben, die das Ziel nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 beleuchten.“ Begründung: Mit dieser Änderung wird die Verwendung von künstlichen Lichtquellen wie zum Beispiel Taschenlampen ermöglicht. Dieses einfachste und kostengünstigste Hilfsmittel bei der Schwarzwildbejagung unterstützt eine sichere und damit tierschutzgerechte Erlegung von Schwarzwild während der Dunkelheit. Die Verwendung von Licht bei der Erlegung von Schwarzwild ist dringend erforderlich und aus Gründen des Tierschutzes geboten. Es wäre nicht nachvollziehbar, warum mit der Gesetzesnovelle der Einsatz von Nachtsichttechnik erlaubt werden soll, die Befestigung einer Taschenlampe am Gewehrlauf aber weiterhin verboten sein soll. Anmerkung: ...klingt logisch - aber unsere gutbezahlten Bundestagsabgeordneten haben diesen Antrag abgelehnt! Aber vielleicht kapieren die es bei der nächsten Abstimmung? Ich bin hier guter Dinge... :-) 20. August 2020 Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes e.V. zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (Referentenentwurf mit Stand vom 13.7.2020) § 19 Sachliche Verbote Abs. 1 Nr. 5 lit. a) Der Entwurf geht (jagdrechtlich) über das waffenrechtlich Erlaubte hinaus. Dort sind nur Vorsatz- und Aufsatzgeräte erlaubt. Darauf sollte auch die Änderung des BJagdG beschränkt bleiben. Andererseits beschränkt die vorgeschlagene Änderung den Einsatz von Nachtzieltechnik auf die Jagd auf Schwarzwild. Wir begrüßen diese Beschränkungen, allerdings sollte der Einsatz von Nachtzieltechnik auch für die Bejagung (bzw. Entnahme) invasiver Arten möglich sein. Bei der Änderung des Waffengesetzes im Februar 2020 und der Lockerung des waffenrechtlichen Verbots durch die Ergänzung des § 40 Abs. 3 WaffG ist allerdings unterblieben, für Geräte mit eingebautem Infrarotaufheller eine entsprechende Ausnahme vom (waffenrechtlichen) Verbot von künstlichen Lichtquellen mit aufzunehmen, so dass diese (weit verbreiteten Geräte) für die Jagd nicht verwendet werden können. Daher schlagen wir vor, einerseits in § 19 Abs. 1 Nr. 5 lit. a) BJagdG den zweiten Halbsatz entsprechend zu ergänzen (z.B. indem nach „Verstärkung“ ergänzt wird „oder einen Infrarotaufheller“). Andererseits sollte durch eine entsprechende Änderung des § 40 Abs. 3 WaffG diese Möglichkeit auch waffenrechtlich zugelassen werden, indem ein weiterer Artikel angefügt wird, mit dem das WaffG insoweit geändert wird.
Vergleich zwischen den Vorsatzgeräten: Gerät: Brennweite: IR-Wellenlänge: Schussempfindlichkeit: NV007SP 16mm 850nm/940mm 6.000 Joule NV007SP LRF 16mm 850nm/940mm 6.000 Joule NV007S 16mm 850nm/940nm 5.000 Joule NV007SO 16mm ohne 5.000 Joule NV007V 12mm/16mm 940nm 5.000 Joule
Wichtige Fragen und Antworten: „Wie weit kann man mit diesem Gerät Wild ansprechen?“ Wenn Sie das Gerät an ein Fernglas oder Zielfernrohr montieren, ist es bei gutem Wetter möglich bei vollkommener Dunkelheit Wild bis 300m eindeutig zu erkennen! Ohne zusätzliche Vergrößerung sind durch die 3,5-fache digitale Vergrößerung immer noch knapp 100m drin. "Muss ich dieses Gerät kalibrieren oder einschießen; wie ist die Treffergenauigkeit?" Im Gegensatz zu den meisten Vorsatzgeräten (vor allem Digital) müssen Nachsatzgeräte nicht kalibriert bzw. eingeschossen werden! Die Trefferlage ändert sich nicht, wenn Sie in der Kanzel mit der Waffe und diesem Gerät dagegen stoßen oder das Gerät verkantet aufgesetzt ist. Sobald Sie ihr Absehen mit dem Ziel überein bringen, treffen Sie auch. "Wie weit muss ich an die Gummi-Muffe ran? Bekomme ich beim Schießen ein blaues Auge?" Sie schauen direkt in diese Gummi-Muffe rein und das Gummi steht direkt an der Augenbraue an. Die Okular-Muffe funktioniert wie eine Ziehharmonika und dämpft durch die spezielle Konstruktion den Rückstoß der Waffe, wenn der Schaft mal aus der Schulter rutscht. Ist mir schon ein paarmal mit der .308 passiert ;-), vor allem wenn ich als Rechtshänder nach links hinten schießen muss. Dabei verlängert sich der Abstand von Auge zu Schulter. Brillen-träger sollten die Dioptrie-Einstellung am Gerät einstellen und grundsätzlich ohne Brille schießen. Und ja, das geht!!! Ich empfehle Ihnen weiterhin, die Position des Zielfernrohres auf der Waffe vom Fachmann überprüfen zu lassen. Oftmals sind Zielfernrohre etwas zu weit hinten montiert. Lassen Sie es wenn notwendig ein Stück nach vorne setzen und schießen Sie das Gewehr neu ein. Weiterhin gibt es eine Schaftkappe aus Gummi, die bei mir erhältlich ist und zwar aus folgendem Grund: Nicht das Gerät ist fürs Auge gefährlich, sondern der Adapter "Auslandsjagd" aus Flugzeugaluminium: Wenn dieser beim Schießen ohne Gerät zu nahe am Auge ist, und die Waffe rutscht in der Schulter, dann bekommen Sie einen unschönen "PARD-Gedächtnis-Ring" an der Augenbraue und das blutet ganz schön. Ich lasse gerade meine letzte Waffe vom Schäfter verlängern, damit mir das nicht passiert! ;-) Ich bin aber auch 1,90m groß und alle anderen Waffen haben schon eine 38,5er Schaftlänge. „Kann ich mein altes Zielfernrohr* (z.B. 1,5-6fach oder 4-fach-Festbrennweite) verwenden?“ Gerade diese Gläser sind für das PARD ® NV007 Nachtsichtgerät perfekt! Wenig Linsen und eine geringere Vergütung bringen eine höhere Lichttransmission. Eine kleinere Mindestvergrößerung ist ideal für Waldjäger, die in der Nacht nicht weiter als 60m schießen. Vor allem spielt hier das geringe Gewicht des ZF eine Rolle für die Handlichkeit der Waffe mit Nachtsichtgerät. Für Jäger mit Feld- und Waldrevieren, die genau so auf kurze wie auf weite Entfernungen schießen wollen, empfehle ich die DDoptics ® Gläser mit Parallaxe-Verstellung aus meinem Shop. „Warum sollte das günstige Gerät so gut funktionieren wie ein teures Gerät?" Dieses Gerät hat keine Röhre (das teuerste Teil an einem Nachtsichtgerät), sondern funktioniert digital (elektronische Bildaufnahme, - Verarbeitung und Anzeige) und hat einen starken IR-Laser statt einem IR-Strahler. Sie schauen im Okular auf einen Bildschirm. Da es auf das Okular anstatt vor das Objektiv geschraubt wird, hat man auch weniger Transmissionsverlust durch die beschichteten Linsen der Optik und vor allem keine Treffpunktabweichung! "Brauche ich ein Zielfernrohr mit Parallaxen-Verstellung?“ Wenn Sie schon ein teures Zielfernrohr ohne Parallaxe-Ausgleich besitzen, dann werden Sie mit diesem Gerät auch glücklich: Bei 5facher Vergrößerung vom ZF und 3,5facher Vergrößerung des PARD haben Sie eine 6,5fache Gesamtvergrößerung. Damit haben unsere Großväter alles im Revier erlegt! Und bei einem Bildschirm mit 800x600 Auflösung ist das Bild nicht unbedingt krieselig. Dieses Gerät funktioniert sehr gut mit Zielfernrohren mit Parallaxen-Verstellung! Hier stellen Sie die Bildschärfe einfach mit der Parallaxen-Verstellung scharf. Das Absehen bleibt (im Gegensatz zu ZF`s ohne Parallaxeverstellung) auch bei hoher Vergrößerung scharf! Sie könnten dann auch in tiefster Nacht bis 200m schießen (falls Sie das als waidgerecht bezeichnen). „Wie lange hält der Akku?“ Bei Raumtemperatur hält der Akku (IR-Licht Stufe 3) ca. 3 Stunden. Vorsicht: Der obere Teil des Gerätes erwärmt sich dann auf ca. 50°C.! Bei Kälte ist diese Laufleistung deutlich geringer, nehmen Sie sich immer einen Ersatz-Akku oder eine Taschenlampe mit diesem Akkutyp mit! "Ist das Gerät einfach zu bedienen und sehe ich damit so gut wie am Tag?" Auch mit diesem Gerät müssen Sie sich beschäftigen und die Handhabung erst ausprobieren. Wer meint, er braucht nur reinzuschauen und sieht damit wie ein Nachtgreifvogel, der wird -wie mit jedem anderen Gerät auch- zuerst enttäuscht sein. Jeder, der sich mit dem Gerät auseinandersetzt, wird mit dieser Preis-Leistung absolut zufrieden sein! „Ist das Gerät ein verbotener Gegenstand?“ Da das Okular fest verbaut ist, handelt es sich bauartbedingt um ein „Dual-Use-Gerät“. Dieses ist als handgeführtes Beobachtungsgerät sowie auch für eine Verwendung mit anderen optischen Geräten, insbesondere Sport- und Beobachtungsoptiken, Fotoapparaten, Videokameras etc. konzipiert worden. Es verfügt weder über ein Absehen zum Anvisieren eines Zielobjektes noch einen Laserstrahler (Laserpointer) und auch nicht über eine Montageeinrichtung für Schusswaffen. Die Geräte werden mittels Adapter mit dem Okular der Sportoptik etc. verbunden. Das WaffG ist für derartige Geräte unbeachtlich und findet insbesondere für den Erwerb und den Besitz keine Anwendung! Daher wird dieses Gerät von seitens des Bundeskriminalamtes als nicht verboten beurteilt. „In meinem Bundesland (BW, BB, HE, RP, SL, SN) ist die Verwendung von Nachtsichtaufsatzgeräten jetzt ohne Genehmigung erlaubt. Darf ich dieses Gerät auf meinem Zielfernrohr verwenden?“ Nach dem im Januar geänderten Waffenrecht ist dieses Gerät für Jäger jetzt erlaubt; jedoch hat der Bundestag bei der Gesetzesänderung die Verwendung von fest montierten IR-Strahlern nicht freigegeben! In einigen Bundes-ländern wird der IR-Strahler von den Jagdbehörden erlaubt; das widerspricht jedoch dem geltenden Waffengesetz. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer unteren Jagdbehörde, ob Sie Aufsatzgeräte mit IR-Strahler einsetzen dürfen! Ohne Genehmigung ist die Montage an ein Zielfernrohr (oder Waffe) verboten!!! „Wie ist die Situation derzeit in Bayern?“ Das bayerische Landwirtschafts- und Innenministerium haben gemeinsam auf dieses Problem reagiert und den unteren Jagdbehörden erlaubt, dieses sachliche Verbot durch Einzelanordnung aus besonderen Gründen für die Bejagung von Schwarzwild einzuschränken! Der Revierinhaber kann diese Einzelanordnung für sein Revier und somit für seine Mitjäger beantragen. Weiterhin haben die beiden Ministerien darauf hingewiesen, dass das Merkblatt zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen des BKA für die bayerische Vollzugslage nicht maßgeblich ist² !!!!! Viele Landkreise nutzen derzeit die zusätzliche Möglichkeit, eine Allgemeinverfügung für alle Jagdbezirke im jeweiligen Landkreis zu erlassen. Damit ist in Bayern jedem Jäger mit gültigem Jagd- und Begehungsschein die Verwendung von Vor- und Aufsatzgeräten ausschließlich auf Schwarzwild erlaubt! Auch hier gilt: fragen Sie bei Ihrer unteren Jagdbehörde nach! Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz; Verwendung von Nachtsichttechnik zur Jagd - Nachtsichtvor- und -aufsatzgeräte, künstliche Lichtquellen sowie Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels Zu guter Letzt mein Senf zu diesem Dilemma: Es wurde uns ein „vereintes Europa“ mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Menschen der verschiedenen Ländern versprochen. Doch die deutsche Bevölkerung wird von Ihren Politikern etwas „gleicher“ als andere behandelt! Wenn in Polen, Tschechien, Österreich, Holland, etc. diese Geräte selbstverständlich eingesetzt werden (auch Nachtzielgeräte sind dort z.T. frei!!!), oder in Ungarn die Jäger in der Nacht nicht OHNE Technik raus dürfen, werden wir von unseren Politikern „am Nasenring durch die Manege geschleift“! Zumindestens in Bayern ist die Welt noch halbwegs in Ordnung und unsere Politiker arbeiten noch für die Bürger. Schreiben Sie doch mal die Bundestagsabgeordneten aus ihrem Wahlkreis an und fragen Sie nach, warum diese uns den IR-Strahler auf unseren Nachtsichtgeräten nicht erlauben wollen, obwohl der Bundesrat dies vorgeschlagen hat!³ Zitat: “Solange wir uns alles gefallen lassen, müssen wir uns nicht wundern, dass hier vieles verkehrt läuft.”
Und hier sieht man, welche Auswirkungen Mais und Zwischenfrüchte auf die Schwarzwildpolulation haben... Quelle: www. wildtierportal.bayern.de
Wissenswertes über Nachtsicht-Vorsatz-Geräte:

Diese Nachtsichtaufsatzgeräte können eigenständig oder im Zusammenwirken z. B. mit Sport- und Beobachtungsoptiken,

Videokameras etc. verwendet werden und verfügt über kein Absehen oder sonstige Markierungen zum Anvisieren eines

Ziels und auch über keine direkte Montageeinrichtung für Schusswaffen. Die Geräte werden mittels diverser Adapter mit

dem Okular der Sportoptik etc. verbunden. Das Waffengesetz ist für derartige Geräte unbeachtlich und findet insbesondere

für den Erwerb und den Besitz keine Anwendung. Die waffenrechtlichen Verbote greifen bei diesen Geräten erst dann, wenn

durch eine Verwendung von Adaptern oder sonstigen Montagen die Nachtsichtaufsätze mit einer Zieloptik, z. B. einem

Zielfernrohr oder einem anderen Zielhilfsmittel zusammengefügt werden. Alles sehr verwirrend. Aber bleiben Sie entspannt:

Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagd-gesetzes, des

Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft zugestimmt:

Das jagdrechtliche Verbot für Nachtzieltechnik sowie das waffenrechtliche Verbot für Infrarotauf-heller wird demnächst bei

der Jagd auf Schwarzwild aufgehoben! (04.11.2020)

In Bayern kann die untere Jagdbehörde dieses sachliche Verbot durch Einzelanordnung aus besonderen Gründen für die Bejagung von Schwarzwild einschränken (künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles oder Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, bei der Jagd zu verwenden). Aufgrund der akuten Gefahr, dass sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) von Osteuropa nach Deutschland hin ausbreitet, ist in ganz Bayern bei Vorkommen von Schwarzwild von einem Vorliegen besonderer Gründe für eine Einschränkung des jagdrechtlichen Verbots auszugehen. Einzelanordnungen können auch als Allgemein-verfügung erlassen werden. Davon haben bereits sehr viele Landkreise Gebrauch gemacht. Sie sprechen mit diesem Dual-Use Gerät das Wild auch bei schlechten Lichtverhältnissen auf 80 - 90m in HD-Bildqualität an. Der eingebaute Infrarot (IR)-Laser hilft Ihnen dabei. Zusammen mit dem passenden Adapter montieren Sie das Gerät in Sekunden an das Okular Ihrer Sportoptik. So erreichen Sie durch die Digitaltechnik ein brillantes Bild und können das Wild problemlos ansprechen! Günstiger Unterhalt mit einem auswechselbaren 18650-Akku. Ansonsten muss ich nicht mehr viel über dieses geniale Gerät sagen. Sie erhalten zum jeweiligen Preis einen zweiten Akku und einen Adapter "Auslandsjagd" mit unserer Schnellverschluss-Schraube. Teilen Sie uns den Wunschdurchmesser mit! Sie können zwischen vier Größen: 48mm, 45mm, 42mm und 40,3mm frei wählen. Das NV007SP kommt mit einem modernen Klemmadadapter in den Größen: 48mm und 45mm